Beitritt der Stadt Erkner zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" (Städteinitiative Tempo 30)
In der 17. Sitzung der Stadtverordneten wurde durch die Stadtverwaltung vorgeschlagen, dem Städtebündnis (bisher 7 Mitglieder) beizutreten. Begründet wurde dies inhaltlich mit dem Vorteil der eigenen und schnelleren Planung und Umsetzung von 30 km/h Zonen.
Derzeit müssen sämtliche Eingriffe dieser Art beim Landesstraßenamt beantragt und inhaltlich begründet werden. Einige Vorschläge der Stadtverwaltung, welche sich auch aus den Beschlüssen der Stadtverordneten ergeben, liegen seit längerem zur Entscheidungsfindung im Landkreis oder wurden negativ beschieden.
So klingt es erstmal vernünftig, die Zuständigkeit in die eigene Verwaltung zu holen.
Der Haken daran ist aber außerordentlich bedenklich und von immenser Dimension. Wird die Zuständigkeit vom Landesstraßenamt in die Stadtverwaltung geholt, werden definitiv die bestehenden Regularien zur Bestätigung einer Geschwindigkeitsreduzierung neu definiert werden, ansonsten würde die Kompetenzverlagerung keinen Mehrwert bringen. Die Neudefinition wird durch die Verwaltung nach vorherigen Beratungen in den Ausschüssen erfolgen. Es steht zu befürchten, dass die Maßgaben derart niederschwellig ausfallen, dass sämtliche Straßen im Stadtgebiet die Voraussetzungen einer 30 km/h Zone erfüllen werden. Dieses Ziel steht unverblümt in der Überschrift "Städteinitiative Tempo 30".
So werden wir dann auch nachts um 3 Uhr zwischen Woltersdorf und Neu Zittau mit 30 km/h unserem Ziel entgegenzuckeln. Da diese Maßnahme nicht auf allgemeine Akzeptanz stoßen wird, ist mit Geschwindigkeitsübertretungen zu rechnen. Die Landespolizei wird fleißig auf die Verkehrssünder warten.
Die Frage der Geschwindigkeit wird zum Spielball der Kommunalpolitik und verlässt automatisch die Sachebene. Aus eigener Erfahrung als Kommunalpolitiker erlebe ich regelmäßig, wie subjektive Erfahrungen einiger Mandatsträger/-innen ihre Sicht und Erwartungen an den Straßenverkehr übertragen, ohne dabei sachliche Argumente zu äußern, die einschränkende Maßnahmen begründen würden.
So steht dieser Beschluss (Abstimmung: 20 ja, Enthaltung 0, dagegen 1) im Kontext der derzeitigen Anti-Autofahrer-Lobby, welche zum Ziel hat, das Auto zu entschleunigen, um dadurch das Fahrrad oder den ÖPNV attraktiver zu machen.